AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Softwarebüro Jirka Rostek

Stand: 01.11.2014

 

§ 1 Geltungsbereich der AGB

(1) Das Softwarebüro Jirka Rostek erbringt alle Leistungen gegenüber dem Kunden ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB.

(2) Die AGB können schriftlich vom Softwarebüro Jirka Rostek angefordert oder online auf der Website www.sbjr.de oder www.efficient-work-solutions.de eingesehen und abgerufen werden. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages, dass er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.

(3) Künftige Änderungen der AGB von Softwarebüro Jirka Rostek werden jeweils automatisch Vertragsbestandteil, soweit dem Kunden die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme gegeben wurde und dieser nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen hat. Im Falle eines Widerspruchs behalten die bis dahin dem Vertrag zugrundeliegenden AGB ihre Geltung.

(4) Anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen dem Softwarebüro Jirka Rostek und dem Kunden, die von diesen AGB abweichen, bedürfen zu deren Zulässigkeit der Schriftform.

 

§ 2 Leistungspflichten des Softwarebüro Jirka Rostek

(1) Der Umfang der Leistungen des Softwarebüro Jirka Rostek ergibt sich aus dem jeweils zugrundeliegenden Vertrag. Des weiteren ergibt sich der Leistungsumfang aus sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsbeschreibungen.

(2) Soweit das Softwarebüro Jirka Rostek kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.

(3) Das Softwarebüro Jirka Rostek ist berechtigt, die Durchführung von vertraglichen (Teil-)Leistungen durch fachkundige Dritte ausführen zu lassen.

(4) Die Durchführung der jeweiligen Leistungen (Leistungsphasen) orientiert sich an dem für die Realisierung des Projektes aufgestellten Zeitplan, sonst nach Ermessen des Softwarebüro Jirka Rostek.
Ggf. auftretende Verzögerungen wegen mangelnder Mitwirkung des Kunden sind von den für das Softwarebüro Jirka Rostek geltenden Fristen in Abzug zu bringen.

(5) Erkennt das Softwarebüro Jirka Rostek, dass die fachliche Feinspezifikation fehlerhaft, unvollständig, objektiv nicht ausführbar oder nicht eindeutig ist, so wird Softwarebüro Jirka Rostek dies dem Kunden schnellst möglich mitteilen. Der Kunde wird für die Berichtigung und Anpassung der fachlichen Feinspezifikation innerhalb einer angemessenen Frist sorgen. Verzögerungen oder Mehraufwand wegen mangelhafter oder nicht vorliegender Feinspezifikation oder wegen ihrer Anpassung, vergütet der Kunde an Softwarebüro Jirka Rostek gesondert. Etwaige vereinbarte Termine oder Fristen verlängern sich dementsprechend.

(6)  Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, erfolgt die Berechnung auf der Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze des Softwarebüro Jirka Rostek unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwandes, es sei denn, es wurde eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen.

(7) Jede Leistungsphase nimmt der Kunde gesondert ab. Das gilt insbesondere bei sich aus dem Projektplan ergebenden Meilensteinen oder vergleichbaren Projektabschnitten. Das Softwarebüro Jirka Rostek ist berechtigt, weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird. Soweit einzelne Mängel gerügt werden, sind diese schriftlich festzuhalten und dem Softwarebüro Jirka Rostek unverzüglich zuzustellen. Nicht schriftlich aufgenommene Mängel können später nicht mehr geltend gemacht werden. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen.

(8) Ab dem Zeitpunkt der vollständigen Begleichung aller Leistungsrechnungen durch den Kunden räumt das Softwarebüro Jirka Rostek, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, dem Kunden an der vom Softwarebüro Jirka Rostek erbrachten Leistung ein einfaches, zeitlich und örtlich aber unbeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht ein.

(9) Das Nutzungsrecht an einer von Softwarebüro Jirka Rostek entwickelten oder gelieferten Leistung umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Das Nutzungsrecht an Leistungsergebnissen kann nur mit Zustimmung von Softwarebüro Jirka Rostek auf Dritte übertragen werden. Diese Zustimmung muss schriftlich erfolgen. Ist schriftlich vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Leistung des Softwarebüro Jirka Rostek auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.

(10)  Eine Übergabe von Quellcode erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde hat dem Softwarebüro Jirka Rostek unverzüglich jede Änderung seines persönlichen Namens und/oder seines Firmennamens, seiner Rechnungsanschrift und seiner E-Mail Adresse mitzuteilen.

(2) Der Kunde sichert dem Softwarebüro Jirka Rostek zu, dass das an das Softwarebüro Jirka Rostek übergebene Material frei von Patenten, Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist. Der Kunde stellt diesbezüglich das Softwarebüro Jirka Rostek von allen Ansprüchen aus der Benutzung von Schutzrechten Dritter oder wegen eines Verstoßes dagegen frei.

(3) Der Kunde wird dem Softwarebüro Jirka Rostek die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung von Testdaten, die hinsichtlich Umfang, Struktur und Ausgestaltung für die zukünftige Anwendung notwendig sind. Die Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise die Mitwirkungsleistungen des Kunden zu erbringen sind. Ihr Umfang richtet sich nach der Art der zu erbringenden Leistung. Falls es an einer einvernehmlichen Einigung fehlt, gibt das Softwarebüro Jirka Rostek gegenüber dem Kunden den Zeitpunkt an.

(4) Der Kunde wird die für die Installation oder den Betrieb der zu erstellenden Software notwendigen Einrichtungen rechtzeitig bereitstellen, erwerben oder das Softwarebüro Jirka Rostek hierzu beauftragen. Das gilt insbesondere für das erforderliche Betriebssystem, Datenbank-, Telekommunikations- und Serviceprogramme (Tools) in der jeweils aktuellen bzw. erforderlichen Version, sowie für sonstige erforderliche Software. Der Kunde sorgt für die notwendigen Nutzungsrechte. Auch die Pflege, insbesondere die Aktualsierung solcher Software, die der Kunde bereitstellt, ist Sache des Kunden.

(5) Der Kunde wird dem Softwarebüro Jirka Rostek bei der Fehlerfeststellung und Fehlerbeseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Fehlers ergeben.

(6) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden können von diesem nicht geltend gemacht werden, wenn er selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Software durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten, insbesondere die Analyse- und Beseitigungsarbeiten seitens des Softwarebüro Jirka Rostek nicht oder nur unwesentlich erschweren und die gemeldeten Mängel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind. Sind gemeldete Mängel nicht dem Softwarebüro Jirka Rostek zuzurechnen, wird der Kunde dem Softwarebüro Jirka Rostek den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten nach den üblichen Sätzen vergüten.

(7) Verzögerungen oder Mehraufwand wegen mangelhafter Feinspezifikation oder wegen deren Anpassung vergütet der Kunde dem Softwarebüro Jirka Rostek gesondert

(8) Die vom Kunden geforderten Leistungen dürfen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder gegen international anerkannte Regeln des Völkerrechts verstoßen. Das Softwarebüro Jirka Rostek ist berechtigt die Erbringung solcher Leistungen zu verweigern und den Vertrag ggf. fristlos schriftlich zu kündigen.

 

§ 4 DEMO-Versionen von Software

(1) Für DEMO-Versionen von Software, die vom Softwarebüro Jirka Rostek zum Download angeboten wird, wird keinerlei Funktionsgarantie oder Gewährleistung übernommen. Diese Software wird ‚as it is‘ zum Zweck des Ausprobierens und Kennenlernen bereitgestellt.

(2) Wir versichern, dass jede von uns bereitgestellte Software, sofern sie sich im Originalzustand befindet und nicht von fremder Schadsoftware (Computerviren) manipuliert wurde,  frei von Schad- und Spionagecode ist und wir weder Hintertüren öffnen, noch irgendwelche Daten ungefragt bzw. ohne ausdrückliche Zustimmung des Anwenders ins Internet senden.

 

§ 5 Vertragsangebot, Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch das Softwarebüro Jirka Rostek oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

 

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die zwischen den Vertragsparteien im Vertrag oder in schriftlichen Zusatzvereinbarungen festgelegte Vergütung.

(2) Für Leistungen, die nach Zeitaufwand berechnet werden, werden, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, monatliche Zwischenrechnungen erstellt.

(3) Der Kunde trägt außerdem (soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde):
– Spesen für die Unterbringung und Verpflegung der am Projektort eingesetzten Mitarbeiter des Softwarebüro Jirka Rostek im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze. Reichen diese Sätze für die Deckung der Kosten der Unterbringung nicht aus, wird der nachgewiesene angemessene Aufwand in Rechnung gestellt.
– Kosten für An- und Abreise der Mitarbeiter von Softwarebüro Jirka Rostek zum Projektort.
Bei längerem Einsatz an einem Ort steht jedem Mitarbeiter einmal wöchentlich eine Heimreise zu, deren Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.

(5) Anerkannte Zahlungsweise sind Rechnungsstellung, Verrechnungsscheck, Vorkasse.

(6) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist das Softwarebüro Jirka Rostek vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Softwarebüro Jirka Rostek berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen – ggf. auch aus anderen Verträgen – zu verweigern, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden zur Zahlung. Das Softwarebüro Jirka Rostek ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, sofern der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils einer Rechnung mehr als zwei Monate in Verzug ist.

(7) Im Fall der mangelnden Leistungsfähigkeit des Auftraggebers stehen dem Softwarebüro Jirka Rostek die Rechte gem. § 321 BGB zu. Insbesondere ist das Softwarebüro Jirka Rostek berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.

(8) Der Kunde hat dem Softwarebüro Jirka Rostek  unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt.

 

§ 7 Datensicherheit, Datenschutz, Geheimhaltung, Verschwiegenheit

(1) Der Kunde hat vor der Durchführung der vertraglichen Leistungen durch das Softwarebüro Jirka Rostek eine Datensicherung durchzuführen. Während oder nach der Erbringung unserer geschuldeten Leistung ist der Kunde bis zum Ende der Gewährleistungspflicht bzw. der Vertragslaufzeit verpflichtet, seine Software und seine Daten ordnungsgemäß in regelmäßigen Abständen in maschinenlesbarer Form zu sichern, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Als üblicher Schutz gilt derzeit ein Tag. Ferner ist der Kunde verpflichtet, regelmäßig seine Daten einer Virenschutzprüfung zu unterziehen.

(2) Der Kunde wird hiermit gem. § 33 I des Bundesdatenschutzgesetzes, sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass das Softwarebüro Jirka Rostek seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Softwarebüro Jirka Rostek erkennbar sind, geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Das gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit dem Kunden zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.

(4) Das Softwarebüro Jirka Rostek und der Kunde stellen sicher, dass insbesondere ihre für die Vertragsdurchführung Beauftragten über vorstehende Regelung hinaus auch das Datengeheimnis wahren.

 

§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung

(1) Gegen Ansprüche des Softwarebüro Jirka Rostek kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen einander gegenüberstehender Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(2) Soweit ein Kunde mit seinen Leistungspflichten in Verzug ist, kann das Softwarebüro Jirka Rostek bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

(3) Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistungen des Softwarebüro Jirka Rostek oder seiner Lieferanten bzw. Unterauftragnehmer, insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördlicher Anordnung, oder dem Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber hat das Softwarebüro Jirka Rostek nicht zu vertreten und berechtigt das Softwarebüro Jirka Rostek ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(4) Zeitweilige Störungen können sich auch aufgrund technischer Änderungen an den Einrichtungen oder Anlagen des Softwarebüro Jirka Rostek oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der angebotenen Leistungen erforderlich sind (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.) ergeben. Soweit diese Störungen durch das Softwarebüro Jirka Rostek zu vertreten sind, wird das Softwarebüro Jirka Rostek unverzüglich alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.

§ 9 Haftung

(1) Für Störungen, die nicht aus dem Verantwortungsbereich des Softwarebüro Jirka Rostek kommen, insbesondere solche Störungen, die von der technischen Ausstattung des Kunden ausgehen oder auf einer falschen Bedienung der Software durch den Kunden oder – mit Billigung des Kunden – durch Dritte beruhen, übernimmt das Softwarebüro Jirka Rostek keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden, mangelnde Wartung und Sorgfalt sowie instruktionswidrige Bedienung entstanden sind. Mangelnde Wartung liegt insbesondere bei unzureichender Datensicherung vor und wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren oder sonstige Phänomene, die einzelne Teile der Software oder die gesamte Programmierung gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Desweiteren geht das Softwarebüro Jirka Rostek davon aus, dass der Kunde eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen hat.

(2) Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Softwarebüro Jirka Rostek. Für Personenschäden gilt eine erweiterte Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(3) In allen anderen Fällen haftet das Softwarebüro Jirka Rostek nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, auf deren Erfüllung die andere Partei in besonderem Maße vertrauen darf (Kardinalspflichten). Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt. Eine Haftung durch das Softwarebüro Jirka Rostek für Folgeschäden und mittelbare Folgeschäden, insbesondere für Datenverluste, entgangenen Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die Vernichtung, Zerstörung oder Verfälschung aufgezeichneter Informationen und Daten oder Verfahrensvorgängen setzt in jedem Fall voraus, dass der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbarem Datenmaterial rekonstruiert werden können.

 

§10 Gewährleistung

(1) Das Softwarebüro Jirka Rostek übernimmt die Gewährleistung für das funktionsfehlerfreie, mangelfreie Laufen der Software entsprechend der schriftlich vereinbarten Anforderungen.

(2) Fehler, die nur zu einer unerheblichen Minderung der Nutzbarkeit der Software führen, stellen keinen Mangel dar. Kein Mangel sind ebenfalls Funktionsbeeinträchtigungen, die aus der vom Kunden zur Verfügung gestellten Hard- und Softwareumgebung, Fehlbedienung, externen schadhaften Programmen, Störungen von Rechnernetzen oder sonstigen aus dem Risikobereich des Kunden stammenden Gründen resultieren.

(3) In Gewährleistungsfällen hat das Softwarebüro Jirka Rostek wahlweise das Recht zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Gelingt dieses zweimal nicht innerhalb angemessener Frist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

(4) Der Kunde hat die Leistungen des Softwarebüro Jirka Rostek unverzüglich gemäß § 377 HGB zu prüfen und ihm im Falle eines Schadens oder Mangels sofort schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers sowie dessen Auswirkungen Mitteilung zu machen. Kommt er dieser Rügepflicht nicht nach, sind Ansprüche aus diesen Mängeln ausgeschlossen. Das Softwarebüro Jirka Rostek kann eine Nachbesserung der gelieferten Leistungen vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen.

(5) Die Gewährleistungsfrist besteht nicht, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen ist und sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.

 

§ 11 Schlussbestimmungen, Sonstiges

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für diesen Vertrag ist der jeweilige Sitz des Softwarebüro Jirka Rostek, derzeit
99326 Stadtilm, Deutschland.

(2) Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

(3) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, sich auf eine die unwirksame Klausel ersetzende wirksame Klausel zu einigen, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem Sinn der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.